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Was können wir für Sie tun:

Unsere Leistungen umfassen Hilfe und Beratung in Steuerangelegenheiten und steuersparender Planung. Wir vertreten Ihre Interessen im Rahmen der im Steuerberatergesetz § 4 Nr. 11 geregelten Befugnis:

  • beim Finanzamt
  • bei der Familienkasse
  • bei den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Wir sind für Sie da

Wobei können wir Sie unterstützen:

  • beim Lohnsteuerjahresausgleich
  • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • bei der Arbeitnehmersparzulage
  • beim Kindergeld nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
  • bei der Eigenheimzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz (Grundförderung und Baukindergeld)
  • bei der Wohneigentumsförderung nach altem und neuem Recht, einschließlich Baukindergeld (§§ 10e, 10i, 34f EStG)
  • bei der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“) nach dem AVmG (nur im Rahmen der eingeschränkten Steuerlichen Beratungsbefugnis)
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, § 22 Nr. 1 EStG),
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen oder
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder aus Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, vorausgesetzt, die Einnahmen daraus übersteigen insgesamt nicht 13.000 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten entsprechend 26.000 EUR